Förderung von Kommunen, Landwirtschaft und Gewerbe
Um die benötigten Mittel für ein geplantes Projekt bereitzustellen, wird es sich in der Regel um eine je nach Projekt unterschiedliche Kombination verschiedener Finanzierungsinstrumente wie Fremdmittel, Fördermittel und Fondsfinanzierung handeln. Bei der Erstellung eines Finanzierungsplanes sollte frühzeitig ein Kreditinstitut oder ein qualifizierter Finanzberater eingebunden werden.
Für das seit dem Jahr 2001 laufende schleswig-holsteinische Landesförderprogramm „Initiative Biomasse und Energie” gilt zur Zeit ein Antragsstopp, soweit Landesmittel als Zuschuss in Anspruch genommen werden sollen. Der Einsatz anderer öffentlicher Mittel, z. B. von Kommunen als Träger von Biomasseprojekten, für die Kofianzierung des EU-Zuschussanteiles, ist weiterhin möglich.
Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien kann die KfW zusätzlich zu zinsgünstigen Kredite Tilgungszuschüsse für folgende Maßnahmen im Bereich Biomasse gewähren:
· Große Biomasseanlagen mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung,
· Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis maximal 2 MW Nennwärmeleistung,
· Nahwärmenetze mit einem Wärmeabsatz von mindestens 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse,
· Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität mit Einspeisung in das Erdgasnetz
· Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas ab 300 m Luftlinie, sofern das darin transportierte Biogas einer KWK-Nutzung
oder einer Aufbereitung auf Erdgasqualität zugeführt wird.
Die genauen Kriterien und Bedingungen gibt es unter
KfW Mittelstandsbank / Förderbedingungen
Weitere Informationen unter:
Eine Gemeinschaftspräsentation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, |

www.ib-sh.de