Förderung von Kommunen, Landwirtschaft und Gewerbe

Bioenergieprojekte werden in der Regel über Eigenmittel und Bankkredite finanziert. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts kann es jedoch empfehlenswert oder sogar erforderlich sein, zusätzlich weitere Finanzierungsquellen zu erschließen. Voraussetzung einer jeden Vorhabensfinanzierung ist die Projektprüfung im Rahmen eines Businessplanes. Aufgabe des Planes ist es unter anderem, potenzielle Kreditgeber und Investoren von der technischen Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Kreditwürdigkeit des Projektes zu überzeugen, um so die Finanzierung des Vorhabens zu ermöglichen.

Um die benötigten Mittel für ein geplantes Projekt bereitzustellen, wird es sich in der Regel um eine je nach Projekt unterschiedliche Kombination verschiedener Finanzierungsinstrumente wie Fremdmittel, Fördermittel und Fondsfinanzierung handeln. Bei der Erstellung eines Finanzierungsplanes sollte frühzeitig ein Kreditinstitut oder ein qualifizierter Finanzberater eingebunden werden.

Für das seit dem Jahr 2001 laufende schleswig-holsteinische Landesförderprogramm „Initiative Biomasse und Energie” gilt zur Zeit ein Antragsstopp, soweit Landesmittel als Zuschuss in Anspruch genommen werden sollen. Der Einsatz anderer öffentlicher Mittel, z. B. von Kommunen als Träger von Biomasseprojekten, für die Kofianzierung des EU-Zuschussanteiles, ist weiterhin möglich.

Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien kann die KfW zusätzlich zu zinsgünstigen Kredite Tilgungszuschüsse für folgende Maßnahmen im Bereich Biomasse gewähren:


·          Große Biomasseanlagen mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung,

·          Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis maximal 2 MW Nennwärmeleistung,

·          Nahwärmenetze mit einem Wärmeabsatz von mindestens 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse,

·          Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität mit Einspeisung in das Erdgasnetz  

·          Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas ab 300 m Luftlinie, sofern das darin transportierte Biogas einer KWK-Nutzung

           oder einer   Aufbereitung auf Erdgasqualität zugeführt wird.

        

Die genauen Kriterien und Bedingungen gibt es unter

KfW Mittelstandsbank / Förderbedingungen


Weitere Informationen unter:

www.ib-sh.de

www.kfw-foerderbank.de

www.bafa.de

www.iwr.de



Landesregierung S-H

Landwirtschaftskammer S-H

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

Investitionsbank S-H

Maschinenring Mittelholstein e.V.

Kompetenzzentrum Biomassenutzung

Eine Gemeinschaftspräsentation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein,
der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH),
der Energieagentur der Investitionsbank Schleswig-Holstein, der Maschinenringe Schleswig-Holsteins
und des Kompetenzzentrums Biomassenutzung Schleswig-Holstein.

Diese Internetpräsentation wird durch das Zukunftsprogramm Wirtschaft,
das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
und die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein gefördert.