Allgemeines
Bei Neuinstallation oder Umrüstung seiner Heizungsanlage steht jeder Hausbesitzer vor der Qual der Wahl beim Brennstoff. Für Neubauten gilt seit 01.01.2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG, wodurch Bauherren verpflichtet sind, anteilig mit Erneuerbaren Energien, wozu auch Biomasse zählt, zu heizen. Die genauen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen können dem Gesetzestext entnommen werden
Als umweltfreundlicher und heimischer Brennstoff bieten sich für Privathaushalte besonders Holzpellets an. Holzpellets sind genormte zylindrische Presslinge. Sie haben einen Durchmesser von vier bis zehn Millimeter, sind 50 Millimeter lang und haben immer die gleiche Qualität, wenn DIN zertifizierte Pellets verwendet werden (DIN 51731 und „DIN plus“).
Ab 2010 gibt es eine neue Normierung für Pellets: Die EU-Norm EN 14961-2. Diese löst die bisher gültige DIN-Norm ab.
Somit wird erstmals ein Biomassebrennstoff europaweit vereinheitlicht. National gültige Normen und die darauf basierenden Zertifikate verlieren im Zuge dessen ihre Gültigkeit. Informationen zur neuen EU-Norm sind zu finden auf der vom Deutschen Pelletsinstitut betriebenen Internetseite zur EU-Norm.
Holzpellets werden aus Sägemehl und Hobelspänen des holzverarbeitenden Gewerbes ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln hergestellt. Beim Verbrennen der Holzpellets entsteht kein zusätzliches CO2 wie bei Öl oder Gas, somit wird durch ihren Einsatz das Klima geschont.
Die anfallenden Kosten für eine Heizungsanlagenumstellung auf Holzpellets werden gegenwärtig durch das Marktanreizprogramm des Bundes auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien bezuschusst oder bei der KfW-Förderbank mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Näheres finden Sie unter Förderung privater Haushalte.
Die Unabhängigkeit des Pelletpreises von den Öl- und Gaspreisen sowie die Fördermöglichkeiten wirken sich langfristig positiv auf die Heizkosten und damit auf die Haushaltskasse aus. Darüber hinaus erreichen Sie mit Holzpellets eine günstige Energieeffizienzklasse für Ihr Haus (ab 2006 vorgeschrieben durch die EU).
Eine erste Abschätzung der Kosten von Pelletheizungen im Vergleich mit Öl- und Gasheizungen gibt Ihnen der Pelletrechner
Als umweltfreundlicher und heimischer Brennstoff bieten sich für Privathaushalte besonders Holzpellets an. Holzpellets sind genormte zylindrische Presslinge. Sie haben einen Durchmesser von vier bis zehn Millimeter, sind 50 Millimeter lang und haben immer die gleiche Qualität, wenn DIN zertifizierte Pellets verwendet werden (DIN 51731 und „DIN plus“).
Ab 2010 gibt es eine neue Normierung für Pellets: Die EU-Norm EN 14961-2. Diese löst die bisher gültige DIN-Norm ab.
Somit wird erstmals ein Biomassebrennstoff europaweit vereinheitlicht. National gültige Normen und die darauf basierenden Zertifikate verlieren im Zuge dessen ihre Gültigkeit. Informationen zur neuen EU-Norm sind zu finden auf der vom Deutschen Pelletsinstitut betriebenen Internetseite zur EU-Norm.
Holzpellets werden aus Sägemehl und Hobelspänen des holzverarbeitenden Gewerbes ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln hergestellt. Beim Verbrennen der Holzpellets entsteht kein zusätzliches CO2 wie bei Öl oder Gas, somit wird durch ihren Einsatz das Klima geschont.
Die anfallenden Kosten für eine Heizungsanlagenumstellung auf Holzpellets werden gegenwärtig durch das Marktanreizprogramm des Bundes auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien bezuschusst oder bei der KfW-Förderbank mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Näheres finden Sie unter Förderung privater Haushalte.
Die Unabhängigkeit des Pelletpreises von den Öl- und Gaspreisen sowie die Fördermöglichkeiten wirken sich langfristig positiv auf die Heizkosten und damit auf die Haushaltskasse aus. Darüber hinaus erreichen Sie mit Holzpellets eine günstige Energieeffizienzklasse für Ihr Haus (ab 2006 vorgeschrieben durch die EU).
Eine erste Abschätzung der Kosten von Pelletheizungen im Vergleich mit Öl- und Gasheizungen gibt Ihnen der Pelletrechner
Eine Gemeinschaftspräsentation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, |

